Auf Initiative unserer Hamburger Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Ulrike Kloiber, trafen sich heute die Norddeutschen Landesbehindertenbeauftragten zu ihrem ersten gemeinsamen Austausch. Unter Beteiligung von Petra Wontorra aus Niedersachsen, Michaela Pries aus Schleswig-Holstein, Matthias Crone aus Mecklenburg-Vorpommern sowie Kai J. Steuck aus Bremen diskutierten die Teilnehmenden unter anderem mit dem NDR über eine größere Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion. die länderübergreifenden Zusammenarbeit sowie digitale Barrierefreiheit.

Neben der grundsätzlichen Frage zur länderübergreifenden Zusammenarbeit war ein weiteres wichtiges Thema der Abbau der Barrieren, die nach wie vor in vielen unterschiedlichen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen bestehen. So ist beispielsweise die Barrierefreiheit in digitalen Angeboten und im Internet noch nicht selbstverständlich. Das Internet ermöglicht aber gerade auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die gesellschaftliche Teilhabe.

Ulrike Kloiber, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: „Eine inklusive Gesellschaft ist eine vielfältige Gesellschaft, in der alle gleichermaßen aktiv teilhaben können, ohne bevorzugt oder benachteiligt zu werden. Das Treffen der Norddeutschen Landesbehindertenbeauftragten ist ein wichtiger Austausch, um Inklusion für den ganzen Norden zu denken und wertvolle Initiativen und Projekte über die Hamburger Landesgrenzen hinaus zu fördern und umzusetzen. So nutzen wir unsere gemeinsame Stimme, um die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe durchzusetzen.“

Hintergrund

Norddeutsches Treffen der Landesbehindertenbeauftragten
Die Bundesländer haben bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. So existiert beispielsweise in Hamburg seit Januar 2019 das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg. Es ist bundesweit das erste, so dass sich angrenzende Bundesländer interessiert zeigen.

Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Wesentliche Aufgabe der Senatskoordinatorin ist es insbesondere, aus einer unabhängigen Position heraus zwischen Bürger:innen und der Verwaltung zu vermitteln. Ferner steht sie als koordinierende Stelle für Menschen mit Behinderungen und deren Verbände und Organisationen zur Verfügung.

Ebenso hat die Senatskoordinatorin darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung der Behörden, für die Beseitigung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wahrgenommen wird. Auch kann die Senatskoordinatorin Maßnahmen anregen und dabei die Zivilgesellschaft einbinden. Ferner hat der Senat die Senatskoordinatorin frühzeitig bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, die die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen betreffen oder berühren.

Das Amt der Senatskoordinatorin oder des Senatskoordinators für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird gemäß des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) von der Hamburgischen Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.