Die Beauftragten des Bundes und der Länder verabschieden bei ihrem Stuttgarter Treffen Forderungen zur inklusiven schulischen Bildung
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben bei Ihrem Bundestreffen am 13. und 14. November in Stuttgart das zentrale Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention nach Verwirklichung des Rechts auf gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung bekräftigt.
„Inklusion im Bildungsbereich nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, ihre Potenziale und Fähigkeiten im allgemeinen Bildungssystem entwickeln zu können. Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ist nach der UN-Konvention der Regel- und nicht der Ausnahmefall. Inklusion ist somit eine Aufgabe für alle Schulen und Schularten“, bekräftigten die Beauftragten des Bundes und der Länder in ihrer gemeinsamen Stuttgarter Erklärung.
„Das Recht auf inklusive Bildung ist an Hamburgs Schulen auf dem Weg, jedoch noch lange nicht Alltag. Jetzt muss es darum gehen, die Qualität des Unterrichts in den Blick zu nehmen“, so Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen. “Der Hamburger Landesaktionsplan aus 2013 sichert allen Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule und die Förderung nach ihren individuellen Bedürfnissen zu.“, so Ingrid Körner weiter. „Dieser Anspruch muss jetzt zügig umgesetzt werden.“
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern bekräftigten, dass das Recht auf inklusive Bildung für Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention weit über den Bereich der schulischen Bildung hinausgeht und insbesondere die Bereiche frühkindliche Bildung, die berufliche Bildung, das Hochschulwesen, die Erwachsenbildung sowie alle Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen im Sinne des lebenslangen Lernens umfasst.
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behinderter Menschen
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