Künftig werden alle Assistenzhunde bei den Hundesteuersteuerbefreiungen berücksichtigt. Ein Assistenzhund ist ein Hund, der nach einer speziellen Ausbildung in der Lage ist, Menschen mit Behinderungen zu helfen. Dazu zählen Blindenführ- und Mobilitätassistenzhunde, Signalassistenz- und Warn- und Anzeige-Assistenzhunde sowie sog. PSB-Assistenzhunde. Bisher sieht das Hundesteuergesetz Steuerbefreiungen nur für Führ-, Begleit- und Wachhunde von Schwerbeschädigten sowie für Blinde, Schwerhörige dritten Grades und hilflose Personen vor, wenn das Halten dieser Hunde notwendig ist. Durch die Assistenzhundeverordnung haben Menschen mit Behinderung nunmehr auch die Möglichkeit, eine sog. Assistenzhund-Mensch-Gemeinschaft zertifizieren zu lassen. Um hier eine steuerliche Gleichbehandlung vergleichbarerer Anspruchsberechtigter herzustellen, werden derartig zertifizierte Assistenzhunden auf Antrag von der Hundesteuer befreit.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Steuerbefreiung für Assistenzhunde ist eine Erleichterung für viele Hundehalterinnen und Hundehalter, die aus verschiedenen Gründen auf Ihre Hunde angewiesen sind. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die betroffenen Menschen.“