Die Chance, in Deutschland ein lebensrettendes Spenderorgan zu bekommen, ist im europäischen Vergleich schon seit vielen Jahren erschreckend gering. Auch 2022 ist die Zahl der Organspenden weiter eingebrochen. Mit einem Bürgerschaftsantrag wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nun in Hamburg eine Trendwende einleiten und setzen sich für den Aufbau eines zentralen Organspende-Registers ein. Unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, der Verbraucherzentrale sowie Schulen und Meldeämtern sollen Transplantationen sowie die Dokumentation der Entscheidung für oder gegen die postmortale Organspende gefördert werden (siehe Anlage). Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 7. Juni.

Dazu Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Eine Organspende rettet Leben! Es ist erschreckend, dass die ohnehin schon geringe Zahl der Organspenden bundesweit in den vergangenen Jahren weiter gesunken ist. Auch in Hamburg beobachten wir einen Abwärtstrend: Retteten im Jahr 2018 noch 55 Organspenden schwerkranken Menschen in Hamburg das Leben, lag diese Zahl 2022 nur noch bei 28 – insbesondere für die Betroffenen eine schwer zu ertragende Entwicklung. Diese Dynamik lässt sich nur zum Teil auf den Fachkräftemangel und die damit verbundene Reduzierung von Intensivbetten zurückführen. Mit unserem Antrag wollen wir diesem Rückgang entgegensteuern und mit einer Aufklärungskampagne umfassend über Organspende informieren. Unser Ziel ist es, dass sich die in Umfragen immer wieder bekundete hohe Spendenbereitschaft der eigenen Organe auch dokumentiert in den Ausweisen wiederfindet, sodass im Fall der Fälle schnellere Entscheidungen getroffen werden können. Dafür müssen wir uns als Gesellschaft vermehrt mit Organspenden auseinandersetzen. So soll das Thema beispielsweise in den Lehrplänen verankert und auch gesamtgesellschaftlich umfassend über die Organspende und Patient:innenverfügungen informiert werden. Es gilt zunächst, die Instrumente auszuschöpfen, die uns das aktuelle Gesetz an die Hand gibt. Seit März 2022 können viele Ärzt:innen beispielsweise abrechnen, wenn sie Patient:innen über das Thema Organspende aufklären und ich wünsche mir, dass sie dieser wichtigen Aufgabe verstärkt nachkommen.“