Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Informationspapier zur verbesserten Überbrückungshilfe III vorgelegt. Olaf Scholz hat sich dazu mit BM Altmaier geeinigt und deutliche Vereinfachungen und Verbesserungen erreicht.

So wird insbesondere der besonders von den Schließungsanordnungen betroffene Einzelhandel unterstützt, der ja keinen Zugang zu den großzügigen November- und Dezemberhilfen hatte.

Aber auch für Soloselbständige und unständig Beschäftigte, v.a. Schauspielerinnen und Schauspieler, sind deutliche Verbesserungen vorgesehen.

Insgesamt wird die Hilfe nun umfangreicher ausfallen und monatliche Zuschüsse von bis zu 1,5 Millionen Euro ermöglichen (wenn der entsprechende beihilferechtliche Rahmen der EU noch nicht ausgeschöpft ist).

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland. Der Zugang wird vereinfacht: Voraussetzung für den Zugang ist nur noch ein Umsatzrückgang pro Monat von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat 2019.

210119 BMF Info Überbrückungshilfe III