Senat legt Bericht zur Umsetzung vor – Jubiläum mit zahlreichen Aktionen
Der Senat hat am 26. März den „Bericht zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans“ verabschiedet. Nach 2012 und 2015 dokumentiert er damit zum dritten Mal, was in Hamburg für die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen getan und erreicht wurde.
“Wir wollen allen Menschen in Hamburg ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen – natürlich auch Menschen mit Behinderungen! Der Senat bearbeitet dafür eine breite Themenpalette. Immer mehr Bereiche kommen hinzu. Die Zahl barrierefreier Angebote ist in den letzten Jahren sichtbar gestiegen”, erklärt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: „Ich möchte diesen Tag zum Anlass nehmen, um mich im Namen des Senats bei allen zu bedanken, die mit uns den Weg zu einem inklusiven Hamburg gehen. Ich danke allen, die ihre Vorschläge und Erfahrungen einbringen oder Inklusion ganz selbstverständlich im Alltag leben. Sie alle bereichern das Zusammenleben in unserer Stadt!“
Im Zeitraum 2015 – 2018 hat der Senat einen Schwerpunkt auf den Ausbau barrierefreier Angebote gelegt. Der Ausbau der U-Bahnhaltestellen ist gut vorangekommen. Auch in Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus sind Fortschritte zu sehen. So gibt es regelmäßig Theater- und Kinovorführungen mit Audiodeskription für blinde oder sehbehinderte Menschen. Mit dem Umbau von Schulsporthallen wächst die Anzahl barrierefreier Sportstätten. Die Hamburg Tourismus GmbH bietet eine Vielzahl von Informationen für blinde und sehbehinderte, hörbeeinträchtigte, mobilitätsbeeinträchtigte Menschen und für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Die Anzahl an Publikationen in Leichter Sprache wurde ausgebaut. Neben Informationen zum Schwerbehindertenrecht hat z.B. die Polizei mehrere Broschüren in Leichter Sprache herausgegeben. Die Behörde für Umwelt und Energie hat eine Leichte Sprache-Version des Flyers „Müll trennen lohnt sich“ verbreitet Die Senatskanzlei entwickelt in enger Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen behinderter Menschen Internetangebote in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Hamburg hat die Ergebnisse der ersten Staatenprüfung Deutschlands im Rahmen der UN-Konvention und die Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Anlass genommen, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen zu streichen.
„Es ist wichtig, Barrierefreiheit nicht nur nach Schema F zu betreiben, sondern die Sichtweise und Expertise von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. So findet man kreative und praktikable Lösungen“, sagt Senatorin Leonhard. Anfang des Jahres hat das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg seine Arbeit aufgenommen. Getragen wird es von der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen, dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg und dem Verein Barrierefrei Leben. Das Kompetenzzentrum berät die Verwaltung, aber auch Institutionen, Vereine, Stadtteilinitiativen oder Private. Es hat seinen Schwerpunkt in den Bereichen Bauen, Verkehr, Stadtteilentwicklung und barrierefreie Informationstechnologie.
„Auch ich freue mich, dass der Senat die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent weiter verfolgen will“, sagt Ingrid Körner, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen. „Es bleibt noch viel zu tun, bis in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens alle Menschen gleiche Chancen zur Beteiligung haben. Barrierefreiheit im Alltag muss das Ziel sein: beim täglichen Einkauf, beim Arzt oder im Restaurant ebenso wie beim Wohnen oder bei der Arbeit. Wichtig ist mir, dass der Senat im Dialog mit den Interessenvertretungen behinderter Menschen bleibt, damit ihre Vorschläge in den Landesaktionsplan einfließen können.“
Neben der Verabschiedung des Berichts hat der Senat dazu eingeladen, den 10. Jahrestag der UN-BRK besonders zu würdigen. Viele sind dieser Einladung gefolgt. In der ganzen Stadt haben am 26. März 2019 Events, Veranstaltungen und Mitmach-Aktionen stattgefunden. Vereine, Schulen, Unternehmen oder Stadtteilinitiativen haben sich daran unter dem Motto „Teil / haben, Teil / nehmen, Teil / werden“ beteiligt.
Hintergrund:
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie ist seitdem geltendes Recht und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, die darin formulierten Rechte zu verwirklichen. Die UN-BRK konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen (Inklusion). Dabei ist Barrierefreiheit Voraussetzung und Schlüsselprinzip zugleich. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechenschaft über die Umsetzung der UN-BRK abzulegen. Der Ausschuss hat im Rahmen der ersten Staatenprüfung Deutschlands im April 2015 Empfehlungen ausgesprochen. Derzeit wird die gemeinsame 2. und 3. Staatenprüfung vorbereitet.
Seit 2012 ist der Landesaktionsplan das zentrale Instrument, mit dem der Senat Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK dokumentiert. Die Entwicklung und Verwirklichung der Maßnahmen ist Aufgabe aller Ressorts. Der Landesaktionsplan beschreibt einen auf Dauer angelegten langfristigen Prozess. Er wird seit 2012 laufend weiterentwickelt.
Nach Angaben des Hamburger Versorgungsamts wohnten am 01.03.2019 in Hamburg 142.655 Schwerbehinderte. Das ist ein Anteil von ca. 7,8% an der Gesamtbevölkerung. Die Anzahl von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK ist höher. Die UN-BRK formuliert ein anderes Verständnis von Behinderung, das nicht auf eine Schwerbehinderung nach deutschem Recht beschränkt ist.