Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde Ende 2023 beschlossen und ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Damit wird Hamburg verpflichtet, bis spätestens Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Wärmenetze sollen bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Einen ersten Zwischenschritt zur Wärmeplanung stellt die nun veröffentlichte Wärmenetzeignungskarte dar. Damit kommt Hamburg bereits einer ersten Verpflichtung des Gesetzes nach.
Bis 2045 soll Hamburg CO2-neutral sein. Ein wichtiger Baustein, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dekarbonisierung der Gebäudewärmeversorgung. Um aufzuzeigen, wie Heizen in Hamburg CO2-neutral gelingen kann, soll die kommunale Wärmeplanung wichtige Antworten zur Umstellung der Wärmeversorgung liefern. Damit erhalten alle Gebäudeeigentümer:innen Handlungsoptionen an die Hand, um die für sie am besten geeignete Wärmeversorgung zu identifizieren. Es handelt sich dabei um eine fachplanerische Orientierung, die die Möglichkeiten zum Ausbau von Wärmenetzen, der Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme oder auch zur Wärmeeinsparung aufzeigen soll. Mit Blick auf das Zieljahr 2045 soll sie zudem ein Szenario aufzeigen, wie die Umgestaltung der Wärmeerzeugung aussehen kann. Aus der Wärmeplanung erwachsen allerdings keine direkten rechtlichen Pflichten oder Ansprüche.
Über die Hintergründe sowie den Stand der Hamburger Wärmeplanung informiert die Website Kommunale Wärmeplanung – hamburg.de. Dort ist ein erster Zwischenstand der Wärmeplanung einsehbar: eine Karte mit Darlegung unterschiedlicher Wärmenetzeignungsgebiete. Diese Karte gibt erste Auskünfte über Gebiete, die sich im Vergleich zu gebäudenahen Wärmeversorgungsoptionen wie Wärmepumpe oder Pelletkessel für eine Versorgung über Wärmenetze eignen. Dicht bebaute Gebiete mit hoher Wärmebedarfsdichte sind dabei grundsätzlich eher für die Versorgung über ein Wärmenetz geeignet als dünn besiedelte Gebiete mit vornehmlich Reihen- und Einfamilienhäusern, in denen dezentrale Lösungen geeigneter sind. Die Wärmenetzeignungskarte sagt nicht aus, ob ein Gebäude tatsächlich einen Wärmenetzanschluss bekommt. Sie zeigt lediglich auf, wo Wärmenetze entstehen könnten und wo wahrscheinlich nicht.
Bereits jetzt hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft eine Hotline rund um Fragen zur Wärmeplanung unter der Nummer 040 24832 255 freigeschaltet.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Wir gehen in Hamburg mit der Umsetzung der Wärmeplanung zügig voran und legen bereits jetzt mit der Wärmenetzeignungskarte einen wichtigen Zwischenschritt vor. Damit geben wir eine erste Orientierung zu den Optionen der Wärmeversorgung in unserer Stadt. Die Karte zeigt auf, wo es bereits Fernwärmenetze gibt, wo ein Ausbau bzw. Neubau möglich erscheint und wo aus wirtschaftlicher Sicht nicht. Ich möchte betonen, dass diese Karte weiterentwickelt und mit konkreten Informationen zur Ausbauplanung der verschiedenen Wärmenetzbetreiber angereichert wird. Die Fernwärme ist dabei eine von vielen Möglichkeiten der Wärmeversorgung. Neben einer Wärmepumpe können u. a. Hybridlösungen zum Beispiel mit Solarthermie oder auch Pelletkessel geeignete Optionen sein. Wir werden kontinuierlich weiter an der Wärmeplanung arbeiten und im Laufe des Jahres nach und nach Zwischenergebnisse präsentieren.
Der Prozess wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Aber auch die Netzbetreiber, insbesondere die Wärmenetzbetreiber in der Stadt sowie die Wohnungswirtschaft werden eine entscheidende Rolle bei der Wärmeplanung spielen. Wir brauchen eine gute und offene Abstimmung und sind dankbar für die bereits teilweise begonnene konstruktive Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, dass Hamburg bis 2045 CO2-neutral aufgestellt ist. Dabei ist es dringend nötig, beim Umbau der Heizungsinfrastruktur die Gebäude weitestgehend auf Wärmenetze, Wärmepumpen oder andere dezentrale Optionen umzustellen. Wir nehmen mögliche Sorgen der Menschen sehr ernst und bieten aus diesem Grund umfangreiche Informationen zu diesem Themenbereich an und werden das Beratungsangebot in Hamburg dazu verstärken.“
In den nächsten Schritten zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung werden die Wärmenetzeignungsgebiete unter anderem mit den in Hamburg tätigen Wärmenetzbetreibern abgestimmt. Dabei soll herausgearbeitet werden, welche Ausbauplanungen und konkrete zeitliche Ausbaukorridore für diese Eignungsgebiete vorgelegt werden können. Potenzialanalysen, d.h. systematische Analysen der in der Stadt vorhandenen Potenziale zur Erzeugung und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von unvermeidbarer Abwärme werden derzeit erstellt. Sie werden zeitnah veröffentlicht und mit den bisherigen Ergebnissen zusammengeführt.
Die Wärmenetzeignungskarte kann Gebäudeeigentümer:innen schon jetzt bei einem absehbaren Heizungstausch hilfreiche Hinweise geben, ob eine Versorgung über ein Wärmenetz künftig in Betracht kommen könnte. Liegt das Gebäude zum Beispiel in einem Wärmenetzgebiet oder in der Nähe eines Netzes, kann beim Betreiber bzw. der Betreiberin angefragt werden, ob ein Anschluss im jeweiligen Wärmenetzpotenzialgebiet möglich ist. Im Hamburger Wärmekataster sind die zugehörigen Kontaktadressen zu finden. Steht das Haus in einem Gebiet, das sich wenig oder nicht für ein Wärmenetz eignet, sind nach jetzigem Kenntnisstand gebäudenahe Lösungen wirtschaftlicher wie z. B. eine Wärmepumpe, die mittlerweile auch im Gebäudebestand eine ausgereifte Technikoption ist und seit dem 1.1.2024 attraktive Förderung von Bund und Land bekommt. Die Hamburger Energielotsen beraten Sie kostenlos unter der Hotline: 040 24832 250.
Nähere Informationen finden Sie auch unter: Neue Heizung: HamburgerInnen haben die Wahl und Jedes Haus kann Klimaschutz.