Für Frauen mit komplexen Behinderungen gab es bislang keine umfassend barrierefreie gynäkologische Praxis in Hamburg. Jährliche Vorsorge? Behandlung bei gynäkologischen Beschwerden oder gar Erkrankungen? Fehlanzeige. Immer wieder berichteten Frauen und ihre Angehörigen von ihrer verzweifelten und vergeblichen Suche nach dieser eigentlich selbstverständlichen Grundversorgung.

Doch nun gibt es einen Anlaufpunkt: Das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf (EKA) bietet montags bis mittwochs gynäkologische Sprechstunden für erwachsene Frauen mit komplexen Behinderungen (z.B. mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung), die eine entsprechende haus- oder fachärztliche Überweisung haben. Die drei Gynäkologinnen Kerstin Jepsen, Ronja Tabery und Gesine Quentin sind regelmäßig für die Frauen da. Sie kennen sich mit den besonderen Bedarfen und Bedürfnissen aus und haben für ihre Arbeit auch die nötige Ausstattung. So konnte beispielsweise ein spezieller gynäkologischer Stuhl angeschafft werden, der es auch Frauen ermöglicht, auf den Untersuchungsstuhl zu kommen, die das aus eigener Kraft nicht können. Im Bedarfsfall steht dafür auch ein so genannter Lifter zur Verfügung.

„Wir freuen uns sehr, dass wir diese Versorgungslücke in Hamburg endlich schließen können“, sagt Dr. Janina Schwabl, Neurologin und Oberärztin am SIMI. Für die Versorgung von Frauen mit komplexen Behinderungen ist das neue Angebot ein Meilenstein. „Wir freuen uns, dass wir die Versorgung für diese Gruppe von Frauen verbessern können. Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist für Menschen mit Behinderung häufig schwierig, so dass Erkrankungen nicht angemessen behandelt werden können. Gesundheit ist jedoch ein wesentlicher Aspekt von Teilhabe – deshalb ist ein solches Angebot so wichtig“, sagt Ulrich Scheibel, Medizin-Vorstand der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.
Um die Situation insgesamt zu verbessern, bietet die Stiftung beispielsweise Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Fachpersonal an und bringt ihre Expertise ein. Expertinnen aus dem Bereich „Inklusive Gesundheit“ arbeiten außerdem intensiv an einem Runden Tisch mit, den die Hamburger Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Ulrike Kloiber, eingerichtet hat. Er kümmert sich darum, die gynäkologische Versorgung für Hamburgerinnen mit Behinderungen in allen Bezirken zu verbessern.
Weitere Informationen zum SIMI und zu der Initiative „Gesundheit für alle – jetzt!“ finden Sie hier
Kontakt
Sandra Wilsdorf, Kommunikation „Gesundheit für alle – jetzt!“ Evangelische Stiftung Alsterdorf, Mobil 01520 8279878, E-Mail: sandra.wilsdorf@alsterdorf.de

Daniela Steffen-Oschkinat, Unternehmenskommunikation Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH, Telefon 0 40 50 77 39 65
E-Mail: Daniela.Steffen-Oschkinat@eka.alsterdorf.de

Hintergrund
In den vergangenen Jahren haben die medizinischen Gesellschaften der Evangelischen Stiftung Alsterdorf ihr langjähriges Erfahrungswissen gebündelt und neue Angebote entwickelt. Dazu zählt u.a. das 2015 eröffnete Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion als eines der bundesweit ersten Medizinischen Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung. In 2020 wurde am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf der bundesweit erste Qualitätsvertrag zur Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus abgeschlossen, der im September 2022 mit dem MSD-Gesundheitspreis für herausragende Gesundheitslösungen ausgezeichnet wurde. Von 2021 bis 2025 lief außerdem das vom Innovationsfonds der Gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Präventionsprogramm „Besser gesund leben“, in Kooperation u.a. mit der HAW und der Hochschule Bielefeld. Im Projekt Gesundheit 25* werden zudem in den Quartieren Akteur*innen vernetzt und beraten. Ziel ist es dabei, die wohnortnahe gesundheitliche Versorgung zu verbessern.

UN-Behindertenrechtskonvention
Nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf Gesundheitsversorgung wie alle anderen auch – und darüber hinaus, wenn es notwendig ist, um ihr Recht auf Teilhabe zu verwirklichen. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 unterzeichnet.