Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden erstmals private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das Gesetz regelt u.a. die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeur, Händler und Dienstleistungserbringer), die Marktüberwachung und die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022 legt die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem barrierefreien Deutschland getan.

Um den Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien erstellt. Mit diesen Leitlinien wird den Unternehmen und Rechtsanwendern ein Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung gestellt. Von der Frage, ob man als Unternehmer in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, bis hin zu Erläuterungen, was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält, bereiten die Leitlinien die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen.

Dabei wird auch deutlich, dass Barrierefreiheit keine zusätzliche Belastung für Unternehmen darstellt, sondern für alle – auch für Kleinstunternehmen – eine lohnende Investition ist.

Weitere Infos unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/leitlinien-fuer-die-anwendung-des-barrierefreiheitsstaerkungsgesetzes.html