Leerstand von Büroflächen eröffnet neue Möglichkeiten für eine flexible Nutzung des vorhandenen Gebäudebestands. Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dafür ein, experimentelle Zwischennutzungen von leerstehenden Gewerbegebäuden zu Wohnzwecken weiter zu erproben und rechtlich zu prüfen (siehe Anlage). Ziel ist es, zusätzliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen, unter welchen Voraussetzungen temporäres Wohnen sinnvoll, genehmigungsfähig und übertragbar ist. Über den rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft am 25. Februar.

Dazu Mithat Çapar, Experte für Stadtentwicklung in der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eines unserer Kernanliegen. Wir setzen alles daran, zusätzliche Wohnraumpotenziale zu erschließen – auch mit kreativen und pragmatischen Ansätzen. Umnutzungen von Büroflächen bieten dafür gute Möglichkeiten. Dafür haben wir bereits den Rechtsrahmen deutlich verbessert und Fördermöglichkeiten ausgebaut. Homeoffice, Desk-Sharing und neue Arbeitsformen verändern die Anforderungen an Büroimmobilien grundlegend. Dort, wo Gebäude perspektivisch umgebaut werden sollen, können temporäre Zwischennutzungen sinnvoll sein, um Zeiträume zu überbrücken und neue Nutzungsmöglichkeiten zu erproben. Pilotprojekte wie das ‚Pop-Up Wohnen – Verborgene Wohnraumpotenziale‘ haben gezeigt, welches Potenzial hier grundsätzlich besteht. Für uns ist dabei klar: Temporäres Wohnen kann eine Ergänzung sein, ersetzt aber nicht den regulären Wohnungsbau. Mit weiteren Modellprojekten wollen wir prüfen, unter welchen rechtlichen und baulichen Voraussetzungen solche Nutzungen praktikabel sind, ohne langfristige strukturelle Entscheidungen im Gebäudebestand zu behindern.“