Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben SPD und Grüne die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Hamburger Bezirksämter verabredet. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf des Senats ist jetzt der erste wichtige Schritt hin zu einer verlässlichen und bürgernahen Verwaltung getan. Die populistische Kritik der CDU weist die SPD-Fraktion Hamburg entschieden zurück.

Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Bezirksämter sind in allen Hamburger Bezirken das zentrale Gesicht unserer Verwaltung. Gemeinsam mit den Bezirksversammlungen tragen sie Verantwortung für viele Bereiche des Alltags der Hamburger:innen. Deshalb muss unsere Verwaltung auch angesichts großer aktueller Herausforderungen mit modernen Mitteln und serviceorientiert handlungsfähig sein – das setzt eine starke, arbeitsfähige Bezirksamtsleitung voraus.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir genau hier an: Künftig wird selbst bei schwierigen politischen Konstellationen in den Bezirksversammlungen sichergestellt, dass Bezirksämter nicht länger als neun Monate ohne Leitung bleiben – solche Situationen haben wir in der Vergangenheit leider erlebt.

Die Bezirksversammlungen behalten dabei jederzeit das Recht, eine Bezirksamtsleitung zu wählen. Nur wo dies nicht gelingt, soll der Senat notfalls künftig intervenieren können. Dabei wird sichergestellt, dass auch bei einer Ernennung durch den Senat die Bezirksversammlung angehört wird – so sichern wir eine funktionierende Verwaltung und wahren zugleich die Rechte der Bezirksversammlungen.

Wenn die CDU diesen Schritt daher populistisch als demokratisch fragwürdig oder als simple Erweiterung politischen Einflusses durch den Senat kritisiert, scheint sie weder die Problematik und das Vorhaben genau verstanden zu haben noch sonderlich an einem funktionierenden Alltag in unseren Bezirken interessiert zu sein.

Entscheidend ist: Die Hamburger:innen und die Mitarbeitenden in den Bezirksämtern brauchen Verlässlichkeit und eine Verwaltung, die funktioniert. Dazu gehört auch, dass die politische Stelle der Bezirksamtsleitung ordentlich besetzt ist und nicht über Monate oder Jahre durch eine Stellvertretung aus der Verwaltung vertreten wird. Wir werden den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen konstruktiv in den parlamentarischen Beratungen diskutieren.“