Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie persönliches Leid erfahren haben

Bei der neuen Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ können Menschen, die als Kinder und Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. 1949 und 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie persönliches Leid erfahren haben, ihre Ansprüche auf Unterstützungs- und Anerkennungsleistungen anmelden. Die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle in Hamburg nimmt zum 1. April 2017 die Arbeit auf. Zu diesem Anlass findet am 20. März eine gemeinsame Auftaktveranstaltung der Stadt Hamburg und der Evangelischen Stiftung Alsterdorf statt.

Bis in die 1970er Jahren wurden Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie zum Beispiel gegen ihren Willen fixiert und physisch bestraft. Viele erhielten keine adäquate Schulbildung und mussten Arbeit verrichten, für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Solche Geschehnisse hat der „Runde Tisch Heimerziehung“ zwischen 2009 und 2011 ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Zur Anerkennung des Leids und Unrechts haben der Bund, die Länder und die Kirchen bereits zu Jahresbeginn 2017 die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet. Insgesamt werden 288 Millionen Euro für wissenschaftliche Aufarbeitung und persönliche Unterstützungsleistungen aufgebracht.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Viele Betroffene leiden noch heute unter den seelischen und körperlichen Folgen. Es ist wichtig, dass dieses Leid und Unrecht nun deutlich als solches anerkannt wird und Betroffene zügig eine Unterstützungsleistung erhalten.“

Betroffene, die noch heute unter Folgewirkungen leiden, können eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro erhalten. Darüber hinaus wird eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro gezahlt, sofern sie dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie untergebracht waren und die heute in Hamburg wohnen, können sich bis zum 31. Dezember 2019 bei der Anlauf- und Beratungsstelle im Versorgungsamt Hamburg melden:

Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg,
Telefon: 115 (Mo-Fr 7-19 Uhr), E-Mail: stiftung-anerkennung-hilfe@basfi.hamburg.de

Weiterführende Informationen gibt es auf der bundesweiten Webseite


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