Sehr geehrte Frau/Herr Präsident/in

Sehr geehrte Damen und Herren,

Menschen mit Behinderung müssen bei der Planung öffentlicher Freiräume berücksichtigt werden.

Gerade Menschen mit Sehbehinderung stehen in der Hafencity oder auch am Jungfernstieg vor vielen Problemen:

  • Auf großen kontrastarmen Flächen fällt die Orientierung schwer
  •  Sturzgefahren bestehen dort, wo Sitzstufen nicht eindeutig von echten Stufen unterschieden werden können oder Handläufe unterbrochen sind oder ganz fehlen
  •  Kontrastarme Gestaltung wird für Menschen mit Behinderung immer zum Problem, da Hindernisse wie Stadtmöbel, Poller oder Fahrradständer oftmals nur sehr schwer erkennbar sind. Wer sich diesen Gefahrenstellen nicht aussetzen möchte, meidet solche Orte oder ist auf Hilfe durch Dritte angewiesen.

Seit Mai 2012 gelten in Hamburg die Regelungen der neuen PLAST 10, Planungshinweise für Stadtstraßen. Sie stellen sicher, dass zukünftig neben Menschen mit Gehbehinderung auch Menschen mit Sehbehinderungen bei der Planung von Freiflächen berücksichtigt werden müssen.

Diese Regelungen gelten für neue Vorhaben, nicht aber für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte.

Inklusion realisiert sich im täglichen Leben.

Wir müssen lernen, die Welt so wahrzunehmen, wie es Menschen mit Behinderung tun.

Die SPD Bürgerschaftsfraktion fordert im Einzelnen:

  • Für die öffentlichen Freiräume in der HafenCity und am Jungfernstieg soll überprüft werden, inwiefern durch Nachbesserungen, beispielsweise den nachträglichen Einbau von Handläufen an Treppen oder durch Kenntlichmachen von Gefahrstellen eine sichere Orientierung ermöglicht werden kann.
  •  Bei der Auslobung von Wettbewerben zur Freiraumplanung und der Vergabe von Planungsleistungen sollen auch die Belange von Menschen mit Sehbehinderungen berücksichtigt werden.
  • Bereits vor der Fertigstellung großer städtebaulicher Projekte soll darauf geachtet werden, dass auch Menschen mit Behinderungen gefahrlos und barrierefrei ihre Wohnung und andere Ziele erreichen können.

Menschen mit Behinderungen müssen am urbanen Raum teilhaben, teilhaben dürfen.

Für die Weltstadt Hamburg mit ihren vielen städtebaulichen Anziehungspunkten ist es gut einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer „inklusiven“ Gesellschaft im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung voranzukommen.

Stimmen Sie unserem Antrag zu.

Zu dem Zusatz-Antrag der GAL:

Die Aussagen eingangs in dem Antragstext entsprechen so nicht der Faktenlage.

Die Forderung nach Beteiligung von Menschen mit Behinderung ist richtig. Dem stimmen wir ausdrücklich zu.

Dazu gibt es bereits wichtige Weichenstellungen und Aufträge, die in Arbeit sind.  ­

Dem Antrag stimmen wir daher nicht zu.

Im März diesen Jahres haben wir einen Antrag zur Leitorientierung Inklusion eingebracht, der sich mit der Implementierung der Inklusion als Leitgedanken in jegliches Behörden/Gremienhandeln befasst. Dies impliziert die Beteiligung der Menschen mit Behinderung. Der Senat wird uns Verfahren dazu vorstellen. Diesem Antrag haben alle Fraktionen zugestimmt.

Der Landesaktionsplan ist in Arbeit und steht kurz vor seinem Abschluss, so dass wir auch hier uns über Beteiligungsformen auseinandersetzen werden.

In den Bezirken werden Beiräte für Menschen mit Behinderung gebildet, die die Interessenvertretung übernehmen. Im Bezirk Wandsbek, von Rot-Grün regiert, wird ein Inklusionsbeirat gebildet und aktuell Möglichkeiten der Beteiligung, diskutiert. Hier sollten wir die Verfahren beim Bezirk belassen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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